Der behandelnde Therapeut entscheidet, welche Methoden dem Patienten zum gegebenen Zeitpunkt am meisten helfen. Der Physiotherapeut kann dabei aus seinem ganzen Repertoire an Behandlungsmöglichkeiten (MT, KG, ET, KT, TR, KGG etc.) schöpfen, wobei gerade die KGG einen relativ hohen Stellenwert hat. Diese Verordnung wird oft nach Operationen (z.B. Kreuzband-Plastik) vom Arzt verschrieben. Auch bei sehr akuten Rückenschmerzen, die etwas komplizierter sind oder auch bei einem konservativ (ohne OP) versorgtem Trauma kann diese Verordnung ausgestellt werden.